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Wege zur Kur & Antrag

1. Antrag stellen

Ihr Haus- oder Facharzt am Heimatort stellt den Antrag zur „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“ (Vordruck 60). Dabei gilt: Erst wenn die Therapiemöglichkeiten am Heimatort ausgeschöpft sind und nicht zum Erfolg führten, ist eine wohnortferne ambulante oder stationäre Kur angezeigt. Bitte beachten Sie: Sie können mitentscheiden, in welche Reha-Klinik und welches Heilbad Sie möchten! Ein Formular zur „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“ kann auf unserer Homepage unter „Gesundheit & Kur“ heruntergeladen werden. Sie finden es dort direkt unter „Wege zur Kur und Antrag“: „Antrag auf ambulante Badekur“. Bitte denken Sie daran, dass die Kostenübernahmeerklärung rechtzeitig zum Kurantritt vorliegen muss.

2. Ihr Recht auf Kur und Widerspruch bei Ablehnung

Die Regelwartezeit für eine ambulante Vorsorgeleistung beträgt drei Jahre und für eine stationäre Reha-Maßnahme vier Jahre. Wenn aus medizinischen Gründen eine vorzeitige Wiederholung erforderlich ist, können Sie einen Antrag auch jährlich stellen. Wenn Sie eine Ablehnung des Antrages erhalten, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie hierfür auch unser Beratungs-Angebot!

3. Ambulante Vorsorgeleistung, auch durchgeführt als Kompaktkur

Die Krankenkasse übernimmt die Arztkosten am Kurort in voller Höhe sowie 90% der Therapiekosten. Sie tragen einen Eigenanteil von 10,- € pro Verordnung („Rezept“). Ein Zuschuss zu Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten in Höhe von bis zu 13,- € pro Tag wird Ihnen ebenfalls gewährt. Bitte vereinbaren Sie vor Kurantritt einen Termin beim Kurarzt, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Außerdem empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Reservierung der Termine für Massagen und Krankengymnastik.
Terminierung medizinischer Anwendungen,Tel. +49 76 33/40 08-166 oder -146

4. „Rezeptaufenthalt“

Sie können von Ihrem Hausarzt oder Facharzt am Heimatort ausgestellte Rezepte für die geplanten Therapien für Ihren Aufenthalt im Heilbad Bad Krozingen mitbringen, z.B. Massagen, Krankengymnastik an Geräten oder im Bewegungsbad.

>>> Antrag auf ambulante Badekur für Ihren Arzt: