Logo

Bewegung | Spaß | Lebensfreude

Peppiges Aqua Jogging im aquarado

Datierte E-Tickets

für das Freizeitbad aquarado

Badeordnung im aquarado

Bitte beachten Sie die geltende Badeordnung für das aquarado Freizeitbad Bad Krozingen

1. Allgemeines

(a) Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich und Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kur und Bäder GmbH. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennen die Besucher diese und auch alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

(b) Letzter Einlass für die Gäste ist 30 Minuten vor Schließzeit der Anlage.  Badeschluss ist täglich 15 Minuten vor Schließen der Anlage.

(c) Die Nutzung von Mobiltelefonen und Ton- oder Bildwiedergabegeräte ist im aquarado verboten. Das Fotografieren und Filmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Geschäftsleitung möglich.

(d) Sicherheitsgefährdendes Verhalten so wie sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

(e) Beim Schulschwimmen, Vereinsübungsstunden oder Veranstaltungen sind die Lehrer oder Übungsleiter für die Beachtung und Einhaltung der Badeordnung mitverantwortlich und haben die Aufsichtspflicht.

(f) Private Schwimmlehrer werden zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

(g) Kinder unter 8 Jahren dürfen das aquarado nur in Begleitung eines Erwachsenen und unter dessen ausschließlicher Verantwortung betreten.

(h) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Nicht gestattet ist insbesondere:

(i) Akutes Lärmen, Singen und der Betrieb von Bluetooth- Boxen oder anderer Musikplayer ist verboten.

(j) Kaugummikauen im Becken ist verboten.

(k) die Sprunganlagen, Startbänke und Startblöcke dürfen nur auf eigene Gefahr und zu Zeiten benutzt werden, zu denen sie vom Aufsichtsführenden Badepersonal freigegeben sind.

(l) Das Badepersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich. Seinen Weisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die diensthabende Badeaufsicht kann sich bei Verstößen auf das Hausrecht berufen und einen Platzverweis aussprechen.

(m) Die Erstattung von Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch wird vorbehalten. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises (Einzel-, Mehrfach- und Saisonkarten) besteht nicht.

(n) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher andere Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen des Bades, einschließlich der Freiflächen, verboten.

2. Eintrittskarten

(a) Eintrittskarten erhalten Sie an der Kasse. Eine Rückvergütung ist nicht möglich.

(b) Gelöste Mehrfach-Eintrittskarten haben eine preisgebundene Gültigkeit von max. 12 Monaten. Danach muss eine Preiserhöhung aufgezahlt werden.

(c) Geldwertgutscheine behalten ihre Gültigkeit uneingeschränkt.

(d) Rabatte der Bad Krozinger Kundenkarte und der BZ-Card sind nicht kombinierbar, d.h. es ist nur eine Rabattkarte möglich.

(e) Eine Barauszahlung von Waren-Gutscheinen und Geldwertgutscheinen ist ausgeschlossen.

(f) Einzeleintrittskarten und Eintrittskarten durch Rezept haben ausschließlich am Badetag Gültigkeit. Bei Rezepten beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.

(g) Jahreskarten und Saisonkarten sind grundsätzlich nicht verlängerbar. Eine Kostenrückerstattung der gekauften Karten ist nicht möglich. Bei sehr langer Krankheit kann im Einzelfall nach Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes Ausnahmen durch die Geschäftsleitung gemacht werden.

(h) Saison- und Jahreskarten können nur einmal täglich genutzt werden und sind nicht übertragbar.

(i) Jeglicher Missbrauch von Eintrittskarten wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.

 

3. Hygiene

(a) Die Nutzung des aquarado erfolgt in üblicher Badekleidung. Geduldete Badebekleidungen sind: Badeanzüge oder Bikinis, Badehosen/Badeshorts (nicht länger als bis zum Knie), eng, anliegende und einlagige Burkinis

(b)Das Tragen von Unterwäsche unterhalb der Badekleidung ist verboten. Eine Zuwiderhandlung kann vom Badepersonal mit einem sofortigen Verweis des Bades geahndet werden.

(c) Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung mit Seife erfolgen. Rasieren, Nägel schneiden, Maniküren, Pediküren, Haare färben und ähnliches ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

4. Riesenrutsche und Trio Slide Rutsche

(a) Die Benutzung der Rutschen geschieht auf eigene Gefahr. 

(b) Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden.

(c) Die ausgehängten Sicherheitshinweise, inkl. zugelassener Rutschhaltung, sind unbedingt zu beachten. Das Rutschen bei roter Ampel gilt als Verstoß gegen die Hausordnung.

(d) Das Auffangbecken ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen.

(e) Der Betreiber ist nicht für eventuelle Beschädigungen an der Badebekleidung verantwortlich, welche durch das Rutschen verursacht werden könnte.

(f) Das Hinauflaufen der Rutsche ist verboten. Bei wiederholtem Missachten der Rutschregeln kann die Badeaufsicht einen Verweis des Bades aussprechen.

 

5. Speisen und Getränke

(a) Im Cafeteria Bereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen untersagt.

(b) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.

(c) Das Mitbringen von Glasflaschen in den Nassbereich ist untersagt.

(d) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen im Nassbereich ist nur dann gestattet, wenn diese nicht krümeln (Obst, Gemüse, etc.). Belegte Brötchen oder ähnliches dürfen (im Winter) nur an den bereitgestellten Tischen oder außerhalb des Nassbereichs verzehrt werden. Im Sommer ist der Verzehr auf der gesamten Freifläche außerhalb des Nassbereichs möglich.

 

6. Haftung

(a) Sie benutzen das aquarado auf eigene Gefahr. Wir halten unsere Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die bei Erhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden konnten, übernehmen wir keine Haftung.

(b) Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen empfehlen wir das Tragen von rutschfesten Badeschuhen.

(c) Wir haften für Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf unseren Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.

(d) Für Wertsachen und Bargeld wird nur dann bis zu einem max. Betrag von € 80,- gehaftet, wenn sie in den Wertfächern hinterlegt sind.

(e) Für Beschädigungen an Sehhilfen können wir keine Haftung übernehmen, soweit nicht Mitarbeiter unseres Hauses grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

 

Kur und Bäder GmbH
Bad Krozingen
Januar 2025