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„Fast ein Jungbrunnen – Die Badekur in Bad Krozingen“ Wegweiser zur Badekur

Reicht eine ärztliche Behandlung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln nicht aus oder können sie wegen besonderer beruflicher oder familiärer Umstände nicht durchgeführt werden, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen im Regelfall in anerkannten Kurorten. Früher wurden diese Kuren oft als Badekuren bezeichnet. Die Dauer beträgt üblicherweise zwei bis drei Wochen.

Rolf Rubsamen Von Rolf Rubsamen | Directeur Général Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen

Wer hat Anspruch auf eine Kur? Grundsätzlich alle, die gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert sind und eine Kur brauchen. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest.

Beim Beantragen der Kur ist wichtig, dass Ihnen der Arzt die Notwendigkeit der Kur schriftlich bescheinigt. Das hierfür notwenige Formblatt "Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V" (Muster 25) erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Der Arzt hat folgende Angaben auf der Rückseite des Vordruckmusters 25 zu machen:

  • Grund für die Vorsorgemaßnahme, z. B. zur Vermeidung der Verschlimmerung behandlungsbedürftiger Krankheiten.
  • Relevante Diagnose(n) und Gesundheitsstörungen einschließlich Risikofaktoren.
  • Aktuelle Befunde und Behandlungsmaßnahmen der letzten 12 Monate: Eine Kur ist nur möglich, wenn alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft sind.
  • Falls besondere Anforderungen an den Kurort zu stellen sind, sind diese separat zu nennen.
  • Wenn Ihrem Arzt Bad Krozingen für Ihre Kur geeignet erscheint, kann Ihr Arzt diesen Vorschlag an dieser Stelle einbringen.
  • Der Arzt kann anregen, dass die Vorsorgeleistung als Kompaktkur durchgeführt werden soll.

Aufgrund der Angaben Ihres Arztes prüft die Krankenkasse ihre Leistungspflicht und stellt den Kurarztschein aus. Den Kurarztschein legen Sie eine Woche vor Beginn der Kur Ihrem Arzt am Heimatort vor und dieser füllt die rechte Seite aus.

Der von Ihnen gewählte Kurarzt erstellt am Kurort einen Therapieplan. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden verschiedene, teilweise nur am Kurort vorhandene, Heilmittel kombiniert. Ziel ist immer die Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit.

Kommen Sie zu uns nach Bad Krozingen und überzeugen Sie sich selbst: „Fast ein Jungbrunnen – Die Badekur in Bad Krozingen“, wie ein überzeugter Kurgast schon vor vielen Jahren einmal sagte. Wir freuen uns auf Sie!

Bei Fragen berät Sie Ihre persönliche Kurbetreuerin Frau Ina Fuchs, Tel.: +49 76 33/40 08-123, E-Mail: ina.fuchs@bad-krozingen.info.