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Alle Infos zur Ticketrückabwicklung

Liebe Gäste des Open Air im Park,

es sind außergewöhnliche Zeiten für die Veranstaltungsbranche, die wir gemeinsam bewältigen werden. Derzeit erreichen uns täglich viele Fragen zu Ersatzterminen oder der Rückabwicklung von Konzerttickets aufgrund von Terminkollisionen. 
Aus diesem Grund wollen wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Folgenden beantworten:

Werden das Open Air im Park und die Konzerte aus 2020 nachgeholt?
Ja, prinzipiell gibt es für alle Open Air im Park Konzerte bereits einen bestätigten Nachholtermin in 2021. Alle Termine finden Sie auf unserer Startseite: www.open-air-im-park.de

Kann ich für das Nachholkonzert in 2021 mein bisheriges Ticket aus 2020 verwenden?
Ihre vorhandenen Tickets behalten für das jeweilige Nachholkonzert und den neuen Termin die Gültigkeit. Da die Veranstaltung technisch migriert wurde, können alle bereits gekauften Tickets am Einlass gescannt werden.

Was passiert, wenn ich den Nachholtermin meines Konzertes nicht wahrnehmen kann?
Aufgrund der Corona-Situation hat die Bundesregierung zum Schutz der Veranstalter und Kulturbeauftragten am 14. Mai 2020 ein Gesetz erlassen, welches vorsieht, die gezahlten Gelder für Veranstaltungstickets in Form von Gutscheinen an Sie als Kunden zurückzuzahlen. Durch dieses neu erlassene Gesetz sollen die Veranstalter und Kulturbeauftragten vor Insolvenzen durch massenhafte Rückzahlungen bewahrt werden.
Dieser Gutschein ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig und kann für alle Veranstaltungen der Kur und Bäder GmbH eingelöst werden. Sofern der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wurde, kann die Auszahlung des Betrages angefordert werden.
Wichtig: Der Gutschein kann nur von der Vorverkaufsstelle ausgestellt werden, an der die Tickets gekauft wurden.