Logo

Bewegung | Spaß | Lebensfreude

Peppiges Aqua Jogging im aquarado

Datierte E-Tickets

für das Freizeitbad aquarado

Badeordnung im aquarado

Bitte beachten Sie die geltende Badeordnung für das aquarado Freizeitbad Bad Krozingen

1. Allgemeines

(a) Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich und Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kur und Bäder GmbH. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennen die Besucher diese als auch alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Das Personal des Hauses übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Wünsche, Anregungen und Kritik nehmen wir gerne, möglichst schriftlich entgegen.

(b) Letzter Eintritt ist bis 30 Minuten vor Schließzeit der Anlage möglich. Das Badende ist 15 Minuten vor Schließen der Anlage.

(c) Die Nutzung von Mobiltelefonen und Ton- oder Bildwiedergabegeräte ist im aquarado nicht erlaubt. Das Fotografieren und Filmen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Geschäftsleitung möglich.

(d) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

(e) Beim Schulschwimmen, bei Vereinsübungsstunden oder Veranstaltungen sind die Lehrer oder Übungsleiter für die Beachtung und Einhaltung der Badeordnung mitverantwortlich und haben die Aufsichtspflicht.

(f) Private Schwimmlehrer werden zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

(g) Kinder unter 8 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener unter deren ausschließlicher Verantwortung zugelassen.

(h) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Nicht gestattet ist insbesondere:

(i) das Lärmen, Singen, der Betrieb von Rundfunkgeräten, CD-Spielern und anderen Musikinstrumenten.

(j) der Genuss von Kaugummi in den Becken ist nicht gestattet

(k) die Sprunganlagen, Startbänke und Startblöcke dürfen nur auf eigene Gefahr und zu Zeiten benützt werden, zu denen sie vom Aufsichtsführenden Badepersonal freigegeben sind.

(l) Das Badepersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich. Seinen Weisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

(m) Das Badepersonal ist befugt, Personen, die die Bestimmungen der Badeordnung missachten oder den Anweisungen des Personals nicht nachkommen, aus dem aquarado zu verweisen. Die Erstattung von Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch wird vorbehalten. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises (Einzel-, Mehrfach- und Saisonkarten) besteht nicht.

 

2. Eintrittskarten

(a) Eintrittskarten erhalten Sie an der Kasse. Eine Rückvergütung ist nicht möglich.

(b) Gelöste Mehrfach-Eintrittskarten haben eine preisgebundene Gültigkeit von max. 12 Monaten. Danach muss eine Preiserhöhung aufgezahlt werden.

(c) Geldwertgutscheine behalten ihre Gültigkeit uneingeschränkt.

(d) Rabatte der Bad Krozinger Kundenkarte und der BZ-Card sind nicht kumulierbar, d.h. es ist nur eine Rabattkarte möglich.

(e) Eine Barauszahlung von Waren-Gutscheinen und Geldwertgutscheinen ist ausgeschlossen.

(f) Einzeleintrittskarten und Eintrittskarten durch Rezept haben ausschließlich am Badetag Gültigkeit. Bei Rezepten beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.

(g) Jahreskarten und Saisonkarten sind grundsätzlich nicht verlängerbar. Eine Kostenrückerstattung der gekauften Karten ist nicht möglich. Bei sehr langer Krankheit können im Einzelfall nach Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes Ausnahmen durch die Geschäftsleitung gemacht werden. Auf jeden Fall werden 3 Wochen Krankheit weder verlängert noch vergütet.

(h) Saison- und Jahreskarten können nur einmal täglich genutzt werden und sind nicht übertragbar.

(i) Jeglicher Missbrauch von Eintrittskarten wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.

 

3. Hygiene

(a) Die Nutzung des aquarado erfolgt in üblicher Badekleidung. Darunter verstehen wir bei Damen Badeanzug oder Bikini mit Oberteil und bei Herren Badehose oder Badeshorts. Badeshorts dürfen eine maximale Länge bis oberhalb der Knie haben. Das Tragen von Unterwäsche unterhalb der Badekleidung ist nicht gestattet. Bademützen sind nicht erforderlich.

(b) Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung mit Seife erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Maniküren, Pediküren, Haare färben und ähnliches ist aus hygienischen und ästhetischen Gründen nicht gestattet.

(c) Das Rauchen oder Dampfen (E-Zigarette, E-Shisha) ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen im Außenbereich des aquarado möglich.

 

4. Riesenrutsche und Trio Slide Rutsche

(a) Die Benutzung der Rutschen ist auf eigene Gefahr.

(b) Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden.

(c) Die ausgehängten Sicherheitshinweise, inkl. zugelassener Rutschhaltung, sind unbedingt zu beachten. Das Rutschen bei roter Ampel gilt als Verstoß gegen die Hausordnung.

(d) Der Rutschen Auslauf ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen.

(e) Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Beschädigungen an der Badebekleidung, welche durch das Rutschen verursacht werden können

Insbesondere sind verboten:

• Jede andere Rutschposition als die jeweils auf den Hinweistafeln vorgeschriebene

• Halten im Rutschbereich

• von unten in die Rutschen zu laufen

 

5. Speisen und Getränke

(a) Im aquarado befindet sich eine Cafeteria. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur außerhalb dieser Bereiche möglich.

(b) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und zerbrechlichen Behältnissen ist nicht gestattet.

 

6. Haftung

(a) Sie benutzen das aquarado auf eigene Gefahr. Wir halten unsere Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Erhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haften wir nicht.

(b) Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen empfehlen wir das Tragen von rutschfesten Badeschuhen.

(c) Wir haften für Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf unseren Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.

(d) Für Wertsachen und Bargeld wird nur dann bis zu einem max. Betrag von € 80,- gehaftet, wenn sie in den Wertfächern hinterlegt sind.

(e) Für Beschädigungen an Sehhilfen können wir keine Haftung übernehmen, soweit nicht Mitarbeiter unseres Hauses grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

 

Kur und Bäder GmbH
Bad Krozingen
April 2023