Haus- und Badeordnung für das aquarado Freizeitbad
1. Allgemeines
(a) Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich und Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennen die Besucher diese und auch alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
(b) Letzter Einlass für die Gäste ist 30 Minuten vor Schließzeit der Anlage. Badeschluss ist täglich 15 Minuten vor Schließen der Anlage.
(c) Die Nutzung von Mobiltelefonen und Ton- oder Bildwiedergabegeräten ist im aquarado verboten, um die Privatsphäre aller Gäste zu schützen. Das Fotografieren und Filmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Geschäftsleitung möglich.
(d) Sicherheitsgefährdendes Verhalten sowie sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
(e) Beim Schulschwimmen, Vereinsübungsstunden oder Veranstaltungen sind die Lehrer oder Übungsleiter für die Beachtung und Einhaltung der Badeordnung mitverantwortlich und haben die Aufsichtspflicht.
(f) Private Schwimmlehrer werden zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.
(g) Kinder unter 8 Jahren dürfen das aquarado nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson und unter deren ausschließlicher Verantwortung betreten.
(h) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Nicht gestattet ist insbesondere:
(i) Akutes Lärmen, Singen und der Betrieb von Bluetooth-Boxen oder anderer Musikplayer ist verboten.
(j) Kaugummikauen im Becken ist verboten.
(k) Die Sprunganlagen (1-Meter-Sprungturm und 3-Meter-Sprungturm) sowie Startbänke und Startblöcke dürfen nur unter Beachtung der Sicherheitsregeln und ausschließlich bei Freigabe durch den Bademeister / das Aufsichtspersonal genutzt werden.
(l) Das Badepersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich. Seinen Weisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die diensthabende Badeaufsicht kann sich bei Verstößen auf das Hausrecht berufen und einen Platzverweis aussprechen.
(m) Die Erstattung von Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch wird vorbehalten. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises (Einzel-, Mehrfach- und Saisonkarten) besteht nicht.
(n) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher andere Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen des Bades, einschließlich der Freiflächen, verboten.
(o) Personen, die sich aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Bad bewegen können, sowie Personen mit Neigung zu Krampfanfällen (z. B. Epilepsie), Ohnmachten oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dürfen das Bad nur in Begleitung einer volljährigen, geeigneten Aufsichtsperson betreten.
(p) Das Laden von Akkus jeglicher Art (z. B. von Smartphones, Tablets, Smartwatches, E-Bikes) an den Steckdosen des Bades (einschließlich aller Spinde, Umkleideräume und Liegebereiche) ist aus Brandschutzgründen strengstens untersagt. Das Mitbringen von E-Bike-Akkus in das Bad ist generell verboten.
(q) Das Fotografieren oder Filmen von anderen Badegästen (z. B. im Hintergrund von Selfies) ist strengstens untersagt. Eine Veröffentlichung von Bild- oder Tonaufnahmen, die im Bad gemacht wurden und auf denen andere Personen erkennbar sind, im Internet oder in sozialen Netzwerken, ist verboten.
(r) Im Falle eines Notfalls oder eines Evakuierungsalarms (z. B. Brand, technischer Defekt) ist das Bad unverzüglich zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist sofort Folge zu leisten. Die Gäste haben sich direkt zu den ausgeschilderten Sammelplätzen zu begeben, ohne zuvor die Umkleideräume aufzusuchen.
(s) Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, zum Schutz des Eigentums sowie zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten werden ausgewiesene Bereiche des aquarado Freizeitbades videoüberwacht. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO wird garantiert; eine Überwachung von Intimbereichen (wie Umkleiden, Duschen, Toiletten) ist ausgeschlossen.
(t) Zu bestimmten Zeiten können Schwimmbahnen für den allgemeinen Badebetrieb gesperrt werden. Diese gesperrten Bahnen stehen vorrangig den Schwimmern zur Verfügung und haben Vorrang.
(u) Schwimmkurse, Wassergymnastikkurse sowie sonstige organisierte Kursangebote haben in den dafür genutzten Becken oder Beckenbereichen Vorrang vor dem allgemeinen Badebetrieb.
(v) Das Babybecken (Kleinkinderbecken) darf nur von Kindern bis maximal 6 Jahren genutzt werden.
2. Zutritt & Eintrittskarten
(a) Der Zutritt zum Freizeitbad ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die vertraglichen Regelungen zu Erwerb, Preisen, Rabatten, Gültigkeit und Umtausch von Eintrittskarten, Saison- und Jahreskarten sowie Gutscheinen ergeben sich ausschließlich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers.
(b) Die Eintrittskarte ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen.
(c) Jeglicher Missbrauch von Eintrittskarten oder Dauerkarten führt zum sofortigen Entzug der Zutrittsberechtigung, zum Ausspruch eines Hausverbots und wird ggf. strafrechtlich verfolgt.
(d) Die vorübergehende Schließung oder Einschränkung einzelner Becken, Attraktionen oder Anlagenteile (z. B. wegen Reinigung, Wartungsarbeiten, technischen Defekten, Kursbelegungen oder Veranstaltungen) berechtigt nicht zur Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises, sofern die Anlage im Übrigen im Wesentlichen nutzbar bleibt.
3. Hygiene & Bekleidung
(a) Die Nutzung des aquarado erfolgt in üblicher Badekleidung. Zulässige Badebekleidungen sind: Badeanzüge, Bikinis (mit Oberteil), Badehosen oder Badeshorts (nicht länger als bis zum Knie), sowie eng anliegende und einlagige Burkinis.
(b) Das Tragen von Unterwäsche unterhalb der Badekleidung ist aus hygienischen Gründen untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann vom Badepersonal mit einem sofortigen Verweis des Bades geahndet werden.
(c) Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung mit Seife/Duschgel erfolgen. Rasieren, Nägel schneiden, Maniküren, Pediküren, Haare färben und ähnliche kosmetische Tätigkeiten sind im gesamten Badbereich untersagt.
(d) Das Mitbringen von Rollatoren, Rollstühlen sowie Rolltaschen (Trolleys) in den Barfuß- und Beckenbereichen ist nur gestattet, wenn deren Räder/Rollen vor dem Betreten des Nassbereichs gründlich gereinigt und desinfiziert wurden. Das Personal ist berechtigt, die Sauberkeit zu überprüfen und das Mitführen ungereinigter Gegenstände zu untersagen.
4. Riesenrutsche und Trio Slide Rutsche
(a) Die Gäste nutzen die Rutschen unter Beachtung der ausgehängten Sicherheits- und Nutzungshinweise eigenverantwortlich, soweit nicht gesetzliche Haftungspflichten des Betreibers entgegenstehen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht des Betreibers bleibt unberührt.
(b) Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden.
(c) Die ausgehängten Sicherheitshinweise, inkl. zugelassener Rutschhaltung, sind unbedingt zu beachten. Das Rutschen bei roter Ampel gilt als Verstoß gegen die Hausordnung.
(d) Das Auffangbecken ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen.
(e) Der Betreiber haftet für eventuelle Beschädigungen an der Badebekleidung nach den Haftungsregeln in Ziffer 6.
(f) Das Hinauflaufen der Rutschen sowie das Verursachen von Wasserstau auf der Riesenrutsche (wodurch Wasser vom Rutschenturm herabtropft oder ein Menschenstau entsteht) ist verboten. Bei wiederholtem Missachten der Rutschregeln kann die Badeaufsicht einen Verweis des Bades aussprechen.
5. Speisen & Getränke
(a) Im Cafeteria-Bereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen untersagt.
(b) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
(c) Das Mitbringen von Glasflaschen sowie anderen zerbrechlichen Behältnissen in den Nassbereich ist aus Sicherheitsgründen (Schnittgefahr) untersagt.
(d) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen im Nassbereich ist nur dann gestattet, wenn diese nicht krümeln (Obst, Gemüse, etc.). Belegte Brötchen oder ähnliches dürfen (im Winter) nur an den bereitgestellten Tischen oder außerhalb des Nassbereichs verzehrt werden. Im Sommer ist der Verzehr auf der gesamten Freifläche außerhalb des Nassbereichs möglich.
6. Haftung
(a) Die Gäste nutzen die Einrichtungen des aquarado unter Beachtung dieser Badeordnung auf eigene Verantwortung, soweit nicht gesetzliche Haftungspflichten des Betreibers entgegenstehen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen bleibt hiervon unberührt.
(b) Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen (Rutschgefahr) wird das Tragen von rutschfesten Badeschuhen dringend empfohlen.
(c) Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Haftungsgrenzen und -ausschlüsse ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
(d) Für Wertsachen und Bargeld, die in den dafür vorgesehenen Wertschließfächern (Wertfächern) hinterlegt sind, haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen bei nachweisbarer Pflichtverletzung. Für Gegenstände, die in den normalen Kleiderspinden aufbewahrt werden, wird bei Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Den Gästen wird dringend empfohlen, Wertsachen und Bargeld ausschließlich in den Wertschließfächern zu verschließen und die Schlüssel sorgfältig am Körper zu tragen.
(e) Für Beschädigungen an Sehhilfen und anderen persönlichen Hilfsmitteln haftet der Betreiber nur bei nachweisbarem Verschulden des Personals nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(f) Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden sind dem Aufsichtspersonal unverzüglich vor dem Verlassen des Bades zu melden. Dies dient der Beweissicherung und der Absicherung eventueller gesetzlicher Ansprüche.
Stand: 07/2026