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Badeordnung

1. Allgemeines
(a) Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich und Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kur und Bäder GmbH. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennen die Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Das Personal des Hauses übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Wünsche, Anregungen und Kritik nehmen wir gerne, möglichst schriftlich entgegen.
(b) Für Kinder unter 3 Jahren ist entweder eine ärztliche Verordnung oder ein Haftungsausschluss der Eltern erforderlich.
(c) Letzter Eintritt ist bis eine Stunde vor Schließzeit der Anlage möglich. Das Badeende ist 30 Minuten vor Schließen der Anlage.
(d) Die Nutzung von Mobiltelefonen und Ton- oder Bildwiedergabegeräte ist in der Vita Classica nicht erlaubt. Das Fotografieren und Filmen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Geschäftsleitung möglich.
(e) Für den Besuch des Saunaparadieses ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.
(f) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

2. Eintrittskarten
(a) Eintrittskarten erhalten Sie an der Kasse. Eine Rückvergütung ist nicht möglich.
(b) Gelöste Mehrfach-Eintrittskarten und Warengutscheine haben eine preisgebundene Gültigkeit von max. 12 Monaten. Danach muss eine Preiserhöhung aufbezahlt werden.
(c) Drei Jahre nach dem Kauf eines Waren-Gutscheines greift die gesetzliche Verjährung. Waren-Gutscheine verlieren nach Ablauf dieser Zeit ihre Gültigkeit.
(d) Geldwertgutscheine behalten ihre Gültigkeit uneingeschränkt.
(e) Rabatte der Bad Krozinger Kundenkarte und der BZCard sind nicht kumulierbar, d.h. es ist nur eine Rabattkarte möglich.
(f) Eine Barauszahlung von Waren-Gutscheinen und Geldwertgutscheinen ist ausgeschlossen.
(g) Einzeleintrittskarten und Eintrittskarten durch Rezept haben ausschließlich am Badetag Gültigkeit. Bei Rezepten beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.
(h) Auf allen Eintrittskarten (Einzel-, Mehrfach-,  Dauer- und Wertkarten) ist ein Kredit hinterlegt, um das bargeldlose Bezahlen zu ermöglichen.  Bei verschuldetem Verlust der Eintrittskarte oder des Transponderarmbandes ist der entsprechende Schaden zu begleichen.
Wir  empfehlen  grundsätzlich,  die  Karte  zu  personalisieren   (Mehrfach-,  Dauer-  und/oder Wertkarte) oder den Kassenbon vorzulegen.
(i) Jahreskarten und Halbjahreskarten sind grundsätzlich nicht verlängerbar. Eine Kostenrückerstattung der gekauften Karten ist nicht möglich. Bei sehr langer Krankheit können im Einzelfall nach Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes Ausnahmen durch die Geschäftsleitung gemacht werden. Auf jeden Fall werden 3 Wochen Krankheit weder verlängert noch vergütet.
(j) Halbjahres- und Jahreskarten können nur einmal täglich genutzt werden und sind nicht übertragbar.
(k) Jeglicher Missbrauch von Eintrittskarten wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.

3. Hygiene
(a) Die Nutzung der Therme erfolgt in üblicher Badekleidung. Darunter verstehen wir bei Damen Badeanzug oder Bikini mit Oberteil und bei Herren Badehose oder Badeshorts. Badeshorts dürfen eine maximale Länge bis oberhalb der Knie haben. Das Tragen von Unterwäsche unterhalb der Badekleidung ist nicht gestattet. Bademützen sind nicht erforderlich.
(b) Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung mit Seife erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Maniküren, Pediküren, Haare färben und ähnliches ist aus hygienischen und ästhetischen Gründen nicht gestattet.
(c) Das Rauchen oder Dampfen (E-Zigarette, E-Shisha) ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen im Außenbereich der Therme und des Saunaparadieses möglich.
(d) Das Saunabad ist als Nacktbad durchzuführen. In den Kabinen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie auf einem ausreichend großen (mind. 140x70 cm) Saunatuch sitzen. Es gilt der Grundsatz: Kein Schweiß auf´s Holz. Die Badeschuhe werden vor der Kabine ausgezogen.
 
4. Gesundheit
(a) Wir empfehlen eine Badezeit von 30 – 60 Minuten mit anschließender Ruhephase von 30 Minuten. Bei medizinischer Verordnung oder gesundheitlichen Problemen sollten Sie unbedingt Ihren Arzt zu Rate ziehen. Die Beckentemperaturen liegen zwischen 29°C und 36°C.
(b) Bei Nutzung des Saunaparadieses empfehlen wir eine Aufheizzeit von 8 bis 12, maximal 15 Minuten. Nach dem Saunabad sollten Sie mindestens die gleiche Zeit zum Abkühlen verwenden. Bitte beachten Sie auch die Saunaregeln des dt. Saunabundes.

5. Saunaaufguss
(a) Im Saunaparadies wird der Aufguss nur vom Personal des Hauses durchgeführt. Die Zeiten für die Aufgüsse entnehmen Sie bitte einem gesonderten Aushang. Es besteht kein Anspruch auf freiwillige Service-Leistungen, wie z.B. Aufgüsse, Peeling und Aufgussbeigaben.

6. Ruhe
(a) In unserer Therme und Saunaparadies bitten wir Sie um Ruhe und Rücksichtnahme. Springen vom Beckenrand sowie sportliches Schwimmen und Tauchen sind nicht möglich. In den Ruheräumen der Vita Classica ist eine absolute Ruhe erforderlich.
(b) Das Nutzen von Sport-Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis der Aufsicht gestattet.
(c) Eine Reservierung der Liegestühle ist nicht erwünscht. Bei Bedarf werden die Liegen durch unsere Mitarbeiter frei geräumt.

7. Speisen und Getränke
(a) In der Vita Classica Therme und im Saunaparadies befindet sich jeweils eine Cafeteria. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur außerhalb dieser Bereiche möglich.
(b) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und zerbrechlichen Behältnissen ist nicht gestattet.

8. Haftung
(a) Sie benutzen die Vita Classica auf eigene Gefahr. Wir halten unsere Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Erhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haften wir nicht.
(b) Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen das Tragen von rutschfesten Badeschuhen.
(c) Wir haften für Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf unseren Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
(d) Für Wertsachen und Bargeld wird nur dann bis zu einem max. Betrag von € 80,- gehaftet, wenn sie in den Wertfächern hinterlegt sind.
(e) Für Beschädigungen an Sehhilfen können wir keine Haftung übernehmen, soweit nicht Mitarbeiter unseres Hauses grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

Kur und Bäder GmbH
Bad Krozingen
März 2016