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Geschäftsbedingungen Veranstaltungen KBG

Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen (KBG)

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden Benutzungsbedingungen für Veranstaltungen der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen (nachfolgend „KBG“). Diese gelten für die rechtliche Beziehung zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen (Veranstalter). Bei einer Weitergabe der Eintrittskarte hat der Weitergebende den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen. Diese AGB gelten für Veranstaltungen, die die KBG als Veranstalter durchführt.
§ 1 Zutritt Jugendlicher und Kinder
(1) Säuglingen und Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. 
(2) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Konzerte und Musikdarbietungen ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person (gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz, z.B. mittels schriftlicher Vollmacht) nur bis 22:00 Uhr besuchen.
(3) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte und Musikdarbietungen ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person bis 24:00 Uhr besuchen. Für etwaige Tanzveranstaltungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
(4) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), insbesondere für die Abgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke.
§ 2 Künstlerische Freiheit
Die KBG hat keinen Einfluss auf Inhalt und Form der künstlerischen Gestaltung der Darbietungen.
§ 3 Haftung
(1) Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die KBG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der KBG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der KBG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Soweit die Haftung gegenüber der KBG ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 4 Hausordnungen / Benutzungsordnungen
Mit Erwerb des Tickets erkennt der Erwerber die Haus- und Benutzungsordnungen der einzelnen Veranstaltungsstätten an. Darüber hinaus werden folgende Nutzungsregeln anerkannt:
(1) Allgemein geltende Benutzungsregeln:
- Die Mitnahme von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern (Pyrotechnik), Laserpointern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren ist untersagt. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Taschen, Kleidung und Personen einer optischen und manuellen Kontrolle zu unterziehen. Bei Verweigerung dieser Überprüfung kann der Zutritt verweigert werden. Offensichtlich stark alkoholisierte Personen verwirken das Recht, das Veranstaltungsgelände zu betreten.
- Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen untersagt. Private Bild- und Tonaufnahmen sind nur gestattet, soweit der Veranstalter bzw. der Künstler dies im Einzelfall nicht ausdrücklich untersagt.
- Gewerbliche Werbung und der Verkauf von Waren auf dem Gelände bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der KBG. Den Anweisungen des Ordnungspersonals (Hausrecht) ist Folge zu leisten.
- Für Rollstuhlfahrer stehen aus Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Den Anweisungen des Personals bezüglich des Stellplatzes ist Folge zu leisten.
(2) Besondere Regeln bei Sitzplatzveranstaltungen:
- Das Mitbringen von Getränken in geschlossenen, festen Behältern sowie das Mitbringen alkoholischer Fremdgetränke und Fremdspeisen ist untersagt.
(3) Besondere Regeln bei Stehplatzveranstaltungen:
- Aus Sicherheitsgründen kann der Zutritt zu bestimmten Stehplatzbereichen beschränkt werden. Bei Erschöpfung des behördlich genehmigten Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Zutrittsbeschränkung möglich, ohne dass dies einen Rückerstattungsanspruch begründet. Beim Verlassen abgesperrter Bereiche besteht kein Anspruch auf Wiedereintritt. Das Mitbringen von alkoholischen Fremdgetränken und Fremdspeisen ist untersagt.
(4) Besondere Regeln bei Freiluftveranstaltungen:
- Für Freiluftveranstaltungen ist angepasste Kleidung und festes Schuhwerk zu wählen. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefahr für Leib und Leben der Besucher die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
(5) Besondere Regeln bei der Nutzung von Parkplätzen des Veranstalters:
- Es gelten die StVO sowie die jeweils aushängende Parkordnung. Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung oder Verwahrung der Fahrzeuge erfolgt nicht. Rettungs- und Verkehrswege sind freizuhalten. Bei Behinderungen können Fahrzeuge auf Kosten des Halters umgesetzt werden. Das Zelten, Camping sowie offenes Feuer auf den Parkplätzen sind nicht gestattet.
§ 5 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund
Das Recht, den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Verhalten des Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er gegen die Sicherheitsregeln verstößt oder die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht.
§ 6 Hör- und Gesundheitsschäden
Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden; Absperrungen sind zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird dringend empfohlen. Ein kostenloser Gehörschutz ist im Eingangsbereich bzw. an der Kasse erhältlich.
§ 7 Sperrung / Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche vorübergehend oder vollständig räumen und absperren. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder des Ordnungspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.
§ 8 Aufenthalt ohne Berechtigung
Personen, die sich ohne gültige Eintrittskarte auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
§ 9 Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern zu üben. Der Gebrauch von Regenschirmen im direkten Stehplatzbereich vor der Bühne ist wegen Sichtbehinderung und Verletzungsgefahr untersagt.
§ 10 Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständischen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit dem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
§ 11 Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Bei Verlassen des abgesperrten Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wenn sich der Besucher vor Verlassen des Geländes beim Einlasspersonal eine Wiedereintrittsberechtigung geholt hat.
§ 12 Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt
(1) Bei einer Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den Nennwert der Eintrittskarte. Weitergehende Ansprüche (z.B. Hotel- oder Reisekosten) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
(2) Erfolgt die Absage aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, extreme Unwetter) oder behördlicher Anordnung, wird dem Kunden der Nennwert der Eintrittskarte zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen; gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
(3) Der Veranstalter nimmt im Fall einer Absage nur Tickets zurück, die über eigene Verkaufsstellen erworben wurden. Im Übrigen erfolgt die Rückgabe an den Stellen, an denen die Tickets erworben wurden.
(4) Muss eine bereits laufende Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt (z. B. wegen witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben) abgebrochen werden, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketnennwerts nur dann, wenn die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht die Hälfte ihrer regulären Spieldauer (mindestens jedoch 60 Minuten) erreicht hat. Bei einem Abbruch zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
§ 13 Verlegung der Veranstaltung
Die KBG behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Bei einer Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Der Ticketinhaber hat jedoch das Recht, der Verlegung zu widersprechen und die Rückerstattung des Ticketnennwerts zu verlangen. Rückerstattungsansprüche müssen vor dem verlegten Konzerttermin geltend gemacht werden.
§ 14 Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Künstlers) Teile des Programms oder die Besetzung zu ändern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Ansprüche des Besuchers bestehen beim Ausfall einzelner Künstler im Rahmen einer Mehrfach-Darbietung (z.B. Festival) nicht, sofern für gleichwertigen Ersatz gesorgt wird.
§ 15 Informationspflicht
Der Veranstalter informiert zeitnah über Änderungen auf seiner Webseite. Die Besucher werden gebeten, sich vor der Anreise über den aktuellen Status der Veranstaltung zu informieren.
§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Freiburg. 
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TICKET-AGB (Ergänzende Bedingungen für den Ticketkauf)

§ 17 Erwerb von Tickets, Reklamation
(1) Beim Erwerb von Tickets akzeptiert der Kunde diese Ticket-AGB. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und nach Entwertung nicht übertragbar. Bei Ticketverlust besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Handelt es sich um personalisierte Tickets und ist der Nachweis des Erwerbs zweifelsfrei möglich, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr ein Ersatzticket ausgestellt werden.
(2) Reklamationen bezüglich fehlerhaft gelieferter Tickets (z. B. falsche Anzahl, falsches Datum) sollten unverzüglich nach Erhalt schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber der KBG angezeigt werden, um eine zeitnahe Korrektur zu ermöglichen. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
(3) Im print@home-Verfahren druckt sich der Kunde das Ticket selbst aus. Der aufgedruckte Barcode/QR-Code wird beim Einlass gescannt. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Missbrauch durch Vervielfältigung besteht kein Anspruch auf Zutritt oder Erstattung.
§ 18 Rückgabe und Erwerbsausschluss
Es besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Eintrittskarten für termingebundene Freizeitveranstaltungen. Rückgabe und Umtausch sind ausgeschlossen, außer bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.
§ 19 Nutzung und Weiterverkauf von Tickets
(1) Der Erwerb von Tickets zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken (Weiterverkauf mit Gewinnabsicht) ist ohne vorherige Genehmigung der KBG untersagt.
(2) Bei Verstößen gegen das Weiterverkaufsverbot ist die Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren und dem Inhaber den Zutritt zur Veranstaltung ohne Entschädigung zu verweigern.
§ 20 Datenschutz
Die KBG verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite.
§ 21 Geltendes Recht, Textform
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Vereinbarungen, die Änderungen dieser AGB betreffen, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Fax).
(3) Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen / Stand: Juli 2026